Nutzungsbedingungen
1. Definitionen und Interpretation
1.1. Definitionen
Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben die folgenden Ausdrücke in dieser Vereinbarung die angegebene Bedeutung:
„Verbundenes Unternehmen“ Jedes Unternehmen, das zu dem jeweiligen Zeitpunkt eine Holdinggesellschaft, ein verbundenes Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft des Kunden oder Sterling ist, oder ein Tochterunternehmen der letztendlichen Holdinggesellschaft, wie jeweils zutreffend.
„Vereinbarung“ Der Dienstleistungsvertrag, diese Nutzungsbedingungen und alle beigefügten Anhänge.
„Kunde“ Der in der Dienstleistungsvereinbarung und allen beigefügten Anhängen genannte Kunde, mit dem Sterling die Vereinbarung abgeschlossen hat. Der Ausdruck „Sie“ bezieht sich auf „Kunde“.
„Konkurrenzunternehmen“ Ein Unternehmen, das im Bereich des sicheren Dateiaustauschs tätig ist.
„Vertrauliche Informationen“ In Bezug auf eine der Parteien, alle Informationen, die dieser Partei von der anderen Partei offengelegt werden (unabhängig davon, ob sie von der anderen Partei entwickelt wurden und ob sie ausdrücklich als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet oder anderweitig identifiziert wurden), einschließlich, ohne Einschränkung: (a) alle Materialien und Informationen, (b) die Preisseite(n) für den Datenraum, (c) bereits bestehende oder neue Informationen, die sich auf alle Ideen beziehen, Designs, Erfindungen, Prozesse, Technologie, Forschung, Methoden, Entdeckungen, Verbesserungen, Produkte oder sonstige Ergebnisse von Beratungsleistungen, (d) Geschäftsgeheimnisse und Know-how, (e) Produkt- und technische Daten (einschließlich ohne Einschränkung, Software, Quellcode, Objektcode, Algorithmen, Hardwarekonfigurationen und Webdesigns), (f) Schutzrechte, (g) Geschäft, Preis- und Finanzinformationen, (h) Produktentwicklungen, und (i) Kunde, Lieferanten- und Mitarbeiterinformationen.
„Inhalt“ Die Plattform, alle Marken, Quellcodes, technischen Informationen, Benutzerdokumentation, Text, Grafiken, Bilder, Symbole, Logos, Audio, Video, Software, Datenzusammenstellungen und jede andere Form von Informationen, die in die Plattform integriert sind.
„Kosten“ Die auf den Preisseiten dargelegten Informationen, die Einzelheiten zu allen Kosten und Ausgaben für den Datenraum gemäß der Vereinbarung enthalten.
„Datenraum“ Eine sichere elektronische Website auf der Plattform, die Sterling Benutzern vorbehaltlich der Bedingungen des entsprechenden Haftungsausschlusses für den Zugriff auf die Materialien zur Verfügung stellt.
„Haftungsausschluss“ Der rechtliche Haftungsausschluss, der den Zugriff eines Benutzers auf den Datenraum und die Verwendung von Materialien regelt.
„Dauer“ Die anfängliche Dauer der Vereinbarung in Monaten, wie auf den Preisseiten dieser Vereinbarung definiert.
„Hohes Wasserzeichen“ Das höchste Inhaltsvolumen, das der Datenraum erreicht hat.
„Geistige Eigentumsrechte“ Gestaltungsrechte, Marken und Dienstleistungsmarken (jeweils unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht), Patente, registrierte Designs, Urheberrecht, moralische Rechte, Rechte in der Datenbank, Gebrauchsmuster und ähnliche Schutzrechte, ob registrierbar oder nicht, einschließlich derjenigen, die (in jedem Teil der Welt) in Erfindungen bestehen, Designs, Zeichnungen, Schriftstücke, Dokumente, Leistungen, Computerprogramme, Halbleitertypographien, Geschäfts- oder Markennamen, Domainnamen, Metatags, Goodwill oder den Stil oder die Präsentation von Waren oder Dienstleistungen und einschließlich Anträgen auf Schutz solcher Rechte.
„Live-Datum“ Das Datum, an dem der Kunde Benutzern Zugriff auf die Materialien in seinem Datenraum gewährt.
„Materialien“ Dokumente und Dateien, die dem Kunden gehören und die für den Zugriff im Datenraum zur Verfügung gestellt werden.
„Nicht konvertierbare Dateien (Non-Convertible Files, NCF)“ bezeichnet jeden Dateityp, der beim Hochladen in den Datenraum nicht vom System verarbeitet werden kann, um eine genaue Seitenzahl zu generieren – typischerweise aufgrund von Formatbeschränkungen oder nicht unterstützten Dateistrukturen.
„Plattform“ Die Website des virtuellen Datenraums und alle Unterdomänen dieser Website, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht ausdrücklich durch eigene Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, von Zeit zu Zeit durch Sterling geändert oder verbessert werden, einschließlich, ohne Einschränkung, der Datenraum, die wörtlichen und nicht wörtlichen Ausdrücke von Ideen, die funktionieren, Ursache, erstellen, direkt, manipulieren, auf den Inhalt zuzugreifen oder ihn anderweitig zu beeinflussen, ob von Sterling erstellt oder lizenziert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geistigen Eigentumsrechte an solchen Materialien.
„Vorbereitungsphase“ Der Zeitraum von der Erstellung des Datenraums bis: (i) Parteien außerhalb des Kunden und deren leitender Berater werden in den Datenraum eingeladen oder (ii) die Vorbereitungsphase läuft ab, wie von den Parteien vereinbart. Die Vorbereitungsphase kann auch als „Vorphase“ bezeichnet werden.
„Dienst(e)“ Die Plattform, verbundene Online- und Offline-Einrichtungen, Tools, Dienste und Informationen, die Sterling dem Kunden zur Verfügung stellt, unabhängig davon, ob sie jetzt oder in Zukunft über die Plattform verfügbar sind oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die auf der/den Preisseite(n) aufgeführten Dienste.
„Besondere Mediendateien“ bezeichnet jede Datei, die weder im PDF-Format noch in einer Microsoft Office-Datei vorliegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Multimediadateien, CAD-Zeichnungen, ZIP-Archive und andere nicht standardmäßige Formate.
„Sterling“ Sterling Technology Limited, die unter ihren Handelsnamen Sterling Data Rooms oder Sterling VDR tätig ist. Alle Ausdrücke „wir“ und „uns“ beziehen sich auf Sterling
„Benutzer(n)“ Alle Kunden und alle Dritten, die mit der Genehmigung der Kunden und/oder ihrer genehmigten Administratoren auf die Plattform zugreifen.
1.2. Interpretation
Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, bezieht sich jede Bezugnahme in dieser Vereinbarung auf:
1.2.1. „Schreiben“ und jeder verwandte Ausdruck umfasst einen Verweis auf jede Kommunikation, die per E-Mail erfolgt („E-Mail“).
1.2.2. Ein „Tag“ ist ein Verweis auf jeden Tag (außer Samstag oder Sonntag), der kein Bank- oder Feiertag in England ist.
1.2.3. Eine „Gesetzgebung“ oder eine Bestimmung eines Gesetzes ist ein Verweis auf dieses Gesetz oder diese Bestimmung in der zum jeweiligen Zeitpunkt geänderten oder neu erlassenen Fassung.
1.2.4. Ein „Zeitplan“ ist ein Zeitplan für die Vereinbarung.
1.2.5. Eine „Klausel“ oder ein „Absatz“ ist ein Verweis auf eine Klausel der Vereinbarung (außer den Anhängen) oder einen Absatz der entsprechenden Anlage.
1.2.6. „Parteien“ bezeichnet die Parteien dieser Vereinbarung und enthält einen Verweis auf ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger.
1.2.7. Eine „Person“ umfasst jede natürliche Person, Gesellschaft, nicht eingetragene Vereinigung, Partnerschaft oder jede andere juristische Person.
1.2.8. Wörter, die die Singularnummer importieren, umfassen den Plural und umgekehrt.
1.2.9. Wörter, die eines der Geschlechter importieren, umfassen das andere Geschlecht.
1.3. Überschriften
Die Überschriften in der Vereinbarung dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.
1.4. Erweiterte Hosting-Inhalte
Neue Inhalte, die während des verlängerten Hosting-Zeitraums hochgeladen werden, unterliegen der vollständigen Gebühr auf der/den Preisseite(n). In den darauffolgenden verlängerten Monaten werden diese Inhalte als bestehende Inhalte behandelt und unterliegen den monatlichen Verlängerungsgebühren.
2. Leistungsumfang
2.1. Was Sterling zur Verfügung stellt
2.1.1. Die Dienstleistungen für den Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Dienstleistungen, die wir Ihnen gemäß der/den Preisseite(n) zur Verfügung stellen.
2.1.2. Hosting der Materialien in einem sicheren Datenraum auf der Plattform gemäß der/den Preisseite(n) zum Zweck der Einrichtung und Hosting des Datenraums.
2.2. Zusätzliche Dienstleistungen
Für den Fall, dass Sie zusätzliche Dienstleistungen benötigen, die nicht auf der/den Preisseite(n) vorgesehen sind, kann Sterling solche zusätzlichen Dienstleistungen zur Vereinbarung der Bedingungen mit Ihnen erbringen. Alle derartigen zusätzlichen Dienstleistungen, zu deren Erbringung sich Sterling verpflichtet, unterliegen diesen Nutzungsbedingungen und werden vom Kunden und Sterling schriftlich vereinbart.
Nutzungsbedingungen
3.1. Lizenz für den Zugriff und die Nutzung
Vorbehaltlich Ihrer Annahme und Einhaltung der Vereinbarung und der Zahlungsanforderungen für die Dienstleistungen, die auf der/den beigefügten Preisseite(n) dargelegt sind, gewähren wir Ihnen hiermit ein gebührenfreies, begrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares – außer an eine direkte oder indirekte Holdinggesellschaft oder Tochtergesellschaft des Kunden – nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz an und unter unseren geistigen Eigentumsrechten, auf die Dienstleistungen zuzugreifen und sie zu nutzen, ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung.
3.2. Zulässiger Zweck
Sterling gewährt Ihnen ein lizenzfreies, nicht ausschließliches, nicht übertragbares – mit Ausnahme einer direkten oder indirekten Holdinggesellschaft oder Tochtergesellschaft des Kunden – weltweites Recht, die Dienste für den spezifischen Geschäftszweck des Datenraums zu nutzen. Alle Rechte, die Ihnen nicht ausdrücklich gewährt werden, sind Sterling und seinen verbundenen Unternehmen vorbehalten.
4. Rechte an Inhalten und Materialien
4.1. Eigentum
Die Sterling-Plattform und andere Online- und Offline-Artikel und -Materialien, die Sterling dem Kunden gemäß diesem Vertrag zur Verfügung stellt, sowie alle geistigen Eigentumsrechte, die mit einem der vorstehenden verbunden sind, sind ausschließlich Eigentum von Sterling, mit Ausnahme von Materialien, die vom Kunden bereitgestellt werden, oder von geistigen Eigentumsrechten an Materialien. Kein Recht, Titel oder Interesse an einem der gleichen Rechte, Titel oder Interessen außer der dem Kunden gemäß Klausel 3.1 gewährten Lizenz wird dem Kunden durch den Vertrag oder eine Preisseite(n) gewährt, übertragen oder abgetreten.
4.2. Einschränkungen
Der Kunde darf keine Dritten autorisieren oder ermutigen,:
4.2.1. Nutzung oder Übertragung von Inhalten auf oder an andere Medien oder Netzwerke, die nicht Eigentum von Sterling sind.
4.2.2. Umgekehrte Entwicklung, Dekompilierung oder Demontage einer Plattform oder anderweitiger Versuch, Quellcodes oder Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit der Plattform zu entdecken.
4.2.3. Inhalte von Sterling zu verteilen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu lizenzieren, zu vermieten, zu verkaufen, zu verleasen oder anderweitig zu übertragen.
4.2.4. Änderung oder Erstellung abgeleiteter Werke auf der Grundlage von Inhalten, die zu Sterling gehören.
4.2.5. Entfernen, Verdecken oder Ändern von Hinweisen auf Urheberrechte, Marken oder andere Eigentumshinweise, die auf oder in Inhalten von Sterling vorhanden sind.
4.3. Materialien für Kunden
Die Materialien, Logos, Marken, Handelsnamen und Copyright-Materialien bleiben alleiniges Eigentum des Kunden.
5.Hinweise zu Urheberrechten und Eigentumsrechten
5.1. Hinweise
Der Kunde muss auf allen Kopien der Plattform die Urheberrechtsvermerke, Vertraulichkeitslegenden, Patentmarkierungen und andere Etiketten (einzeln oder zusammen „Rechtsvermerke“) in den genauen Formen aufbewahren, die vernünftigerweise in schriftlichen Mitteilungen von Sterling angegeben sind. Der Kunde darf keine Urheberrechts- oder andere Eigentumsrechtsmitteilungen entfernen oder ändern, die von Sterling platziert werden.
6. Hosting
6.1. Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für den Zugriff auf die Materialien im Datenraum und die Anwendung aller im Datenraum zur Verfügung gestellten Funktionen verantwortlich.
6.2. Delegierte Aufgaben
Gemäß der/den Preisseite(n) kann der Kunde die in Klausel 6.1 genannten Aufgaben zur Erledigung an Sterling delegieren. Sterling ist jedoch nicht dafür verantwortlich, die Materialien vor dem Hochladen solcher Materialien in den Datenraum zu überprüfen.
6.3. Anweisungen
Der Kunde verpflichtet sich, Sterling klare, schriftliche Anweisungen zu erteilen, wenn Aufgaben an Sterling delegiert werden.
6.4. Passwort-Vertraulichkeit
Es liegt in der Verantwortung der Benutzer, sicherzustellen, dass alle Passwörter oder anderen Kennungen, die von ihnen für den Zugriff auf die Plattform verwendet werden müssen, vertraulich behandelt werden. Sterling übernimmt keine Verantwortung für Sicherheitsverletzungen, Schäden oder Verluste, die durch das Versäumnis des Kunden oder eines Benutzers, diese Vertraulichkeit zu wahren, verursacht werden.
7. Verfügbarkeitsgarantie
7.1. Betriebszeit
Sterling garantiert dem Kunden, dass die Plattform eine Verfügbarkeit von mindestens 99 %, gemessen auf einer 12 (zwölf) Monatsbasis und mindestens 95 % auf einer Kalendermonatsbasis, anbietet.
8. Dauer der Vereinbarung & Kündigung
8.1. Dauer
Die Vereinbarung bleibt während der auf der/den Preisseite(n) angegebenen Dauer in Kraft, während der die Parteien vereinbaren, dass Sterling den Datenraum hostet und die Dienstleistungen wie beschrieben erbringt. Wird bis zum Go-Live-Datum keine Hosting-Laufzeit schriftlich bestätigt, wird standardmäßig die kürzeste Dauer ausgewählt. Alle Rechte und Lizenzen, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, enden mit sofortiger Wirkung nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung.
8.2. Automatische Verlängerung
Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit, wie auf der/den Preisseite(n) definiert, verlängert sich die Laufzeit dieser Vereinbarung automatisch um aufeinanderfolgende aufeinanderfolgende Zeiträume von einem Monat (vorbehaltlich der Abschnitte „Kündigung“) zu den gleichen Bedingungen, die unmittelbar vor dem dann aktuellen Ablaufdatum in Kraft sind, es sei denn, der Kunde kündigt eine Nichtverlängerung mindestens 3 (drei) Geschäftstage vor dem aktuellen Ablaufdatum an. Die während des verlängerten Hosting-Zeitraums hochgeladenen Daten unterliegen der Upload-Gebühr aus der Preistabelle und der monatlichen Verlängerungsgebühr.
8.3. Keine Verlängerung bei wesentlicher Verletzung
Die Laufzeit dieser Vereinbarung verlängert sich nicht automatisch, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des aktuellen Ablaufs der Laufzeit wesentlich gegen diese Vereinbarung verstößt.
8.4. Abschließende Rechnungsstellung
Alle ausstehenden Gebühren für Dienstleistungen bis zum Ende des Monats werden am Ende des Vertrags in Rechnung gestellt.
8.5. Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
8.5.1. Die andere Partei begeht einen anderen Verstoß gegen eine der Bestimmungen der Vereinbarung und, wenn der Verstoß behoben werden kann, unterlässt es, ihn innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung zu beheben, wobei sie vollständige Einzelheiten über den Verstoß angibt und verlangt, dass er behoben wird.
8.5.2. Ein Lastnehmer nimmt Eigentum oder Vermögenswerte dieser anderen Partei in Besitz oder (wenn die andere Partei ein Unternehmen ist) wird ein Konkursverwalter ernannt.
8.5.3. Die andere Partei trifft eine freiwillige Vereinbarung mit ihren Gläubigern oder (als Unternehmen) wird eine Anordnung für die Ernennung eines Verwalters zur Verwaltung der Angelegenheiten, Geschäfte und des Eigentums der anderen Partei getroffen oder Dokumente werden bei einem zuständigen Gericht für die Ernennung eines Verwalters der anderen Partei eingereicht oder die Absicht, einen Verwalter zu ernennen, wird von der anderen Partei oder ihren Direktoren mitgeteilt.
8.5.4. Die andere Partei (als Einzelperson oder Firma) hat einen Konkursbeschluss gegen sie oder sie oder (als Unternehmen) geht in Liquidation (außer für die Zwecke der Zusammenlegung oder Wiederaufbau und in einer Weise, dass das daraus resultierende Unternehmen sich wirksam verpflichtet, an die Verpflichtungen gebunden zu sein oder die Verpflichtungen zu übernehmen, die dieser anderen Partei aus diesem Vertrag auferlegt werden).
8.5.5. Die andere Partei stellt die Geschäftstätigkeit ein oder droht, diese einzustellen.
8.5.6. Alles, was nach dem Recht einer Rechtsordnung einem der Vorstehenden entspricht, geschieht in Bezug auf die andere Partei.
8.6. Bedeutung von „behebbar“
Für die Zwecke von Klausel 8.5.1. gilt ein Verstoß als heilbar, wenn die vertragsbrüchige Partei die betreffende Bestimmung in jeder Hinsicht außer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung einhalten kann (vorausgesetzt, dass der Zeitpunkt der Leistung nicht von wesentlicher Bedeutung ist).
8.7. Keine Beeinträchtigung anderer Rechte
Die Rechte zur Kündigung der Vereinbarung, die durch diese Klausel 8. gewährt werden, beeinträchtigen kein anderes Recht auf Abhilfe einer der Parteien in Bezug auf den betreffenden Verstoß (falls vorhanden) oder einen anderen Verstoß.
9. Verantwortlichkeiten des Kunden
9.1. Materialien und Zusammenarbeit
Der Kunde muss (i) alle Materialien in einem akzeptablen Zustand für das Hosting im Datenraum bereitstellen, (ii) von Sterling angeforderte Informationen bereitstellen, (iii) dem Personal des Kunden und seinen Beratern angemessenen Zugang gewähren,
9.2. Unzulässige Inhalte
Der Kunde darf keine Viren oder Materialien über die Dienste speichern, verbreiten oder übertragen, die rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, diffamierend, obszön, verletzend, belästigend oder rassistisch oder ethnisch beleidigend sind, illegale Aktivitäten ermöglichen, sexuell explizite Bilder darstellen oder rechtswidrige Gewalt, Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, religiösen Überzeugungen, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderen illegalen Aktivitäten fördern.
9.3. Einhaltung des Gesetzes
Der Kunde muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung einhalten.
9.4. Abwerbeverbot
Während eines Zeitraums, in dem Dienstleistungen erbracht werden, und für einen Zeitraum von einem (1) Jahr danach, dürfen weder der Kunde noch eine seiner Muttergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften (oder eine ihrer jeweiligen Muttergesellschaften, verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften) direkt oder indirekt die Beschäftigung von Auftragnehmern, Lieferanten oder Beratern oder Mitarbeitern von Sterling oder einer seiner verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften, mit denen der Kunde im Rahmen dieses Vertrags Kontakt hatte, direkt oder indirekt anfordern, beschäftigen oder vertraglich mit diesen beauftragen. Der Kunde hat Sterling unverzüglich über jegliche Kommunikationen mit dem Personal oder unabhängigen Auftragnehmern von Sterling in Bezug auf Beschäftigung, Beratung oder andere vertragliche oder andere Beauftragungen jeglicher Art zu informieren.
10. Vertraulichkeit
10.1. Geheimhaltungspflichten
Jede Partei verpflichtet sich, dass sie, außer wie in Klausel 10.2. vorgesehen oder von der anderen Partei schriftlich genehmigt, jederzeit während des Fortbestands dieses Vertrags und für fünf Jahre nach seiner Kündigung:
10.1.1. Alle vertraulichen Informationen mit dem gleichen Maß an Sorgfalt vertraulich behandeln, das der Empfänger seinen eigenen vertraulichen Informationen zustimmt, jedoch in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt.
10.1.2. Geben Sie keine vertraulichen Informationen an andere Personen weiter.
10.1.3. Sie dürfen vertrauliche Informationen nicht für andere als die in der Vereinbarung vorgesehenen Zwecke und vorbehaltlich der Bedingungen der Vereinbarung verwenden, Kopien davon anfertigen, aufzeichnen oder in irgendeiner Weise im Besitz von vertraulichen Informationen sein.
10.1.4. Sicherstellen, dass keiner seiner Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater Handlungen vornimmt, die, wenn sie von dieser Partei ausgeführt werden, einen Verstoß gegen die Bestimmungen vom 10.1.1. bis 10.1.3. oben darstellen würden.
10.2. Zulässige Offenlegungen und Verwendung
Jede Partei kann vertrauliche Informationen an folgende Stellen weitergeben:
10.2.1. Jedes verbundene Unternehmen dieser Partei (und haftet für jede Verletzung der Vertraulichkeit durch diese Partei).
10.2.1.1. Jede staatliche oder andere Behörde oder Regulierungsbehörde.
10.2.1.2. Jeder Mitarbeiter oder leitende Angestellte dieser Partei oder einer der oben genannten Personen oder Körperschaften (und haftet für jede Verletzung der Vertraulichkeit durch diese Partei).
10.2.1.3. Soweit dies nur für die in der Vereinbarung vorgesehenen Zwecke erforderlich ist, oder wie es das Gesetz oder die Verordnung vorschreibt, einschließlich der Angelegenheiten einer anwendbaren Wertpapierbörse oder eines Gerichtsverfahrens, und in jedem Fall vorbehaltlich der Tatsache, dass diese Partei die betroffene Person zuerst darüber informiert, dass die vertraulichen Informationen vertraulich sind, und (außer wenn die Offenlegung an eine Stelle erfolgt, die in 10.2.1.1. oder 10.2.1.2. oben erwähnt ist) eine schriftliche Verpflichtung der betroffenen Person einholt, so weit wie möglich im Sinne dieser Klausel, die vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und sie nur für die Zwecke zu verwenden, für die die Offenlegung erfolgt.
10.2.2. Vertrauliche Informationen für beliebige Zwecke zu verwenden oder an andere Personen weiterzugeben, soweit dies nur zum Zeitpunkt des Vertrags oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach diesem Zeitpunkt ohne Verschulden dieser Partei öffentlich bekannt wird, vorausgesetzt, dass diese Partei dabei keinen Teil dieser vertraulichen Informationen offenlegt, der nicht öffentlich bekannt ist.
10.3. Überleben
Die Bestimmungen dieser Klausel bleiben in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen in Kraft, ungeachtet der Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund.
10.4. Datenschutz
Die Nutzung der Plattform unterliegt auch unserer Datenschutzrichtlinie, die unter
https://www.sterlingvdr.com/vdr-privacy-policy/ verfügbar ist.
10.5. Ergänzung zum Datenschutz
Die Parteien sind sich einig, dass die Bedingungen des Datenschutznachtrags unter https://www.sterlingvdr.com/data-protection-addendum-emea-aug-07-2025
gelten und werden durch Bezugnahme in diesen Vertrag aufgenommen.
11. Garantien und Schadloshaltung
Die folgenden Zusicherungen und Garantien werden ausschließlich zugunsten der Vertragsparteien und keiner anderen natürlichen oder juristischen Person abgegeben.
11.1. Sterling-Garantie; Haftungsausschluss
Sterling garantiert, dass (i) es die Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbringt, (ii) die Plattform und Software, die es erstellt oder an den Kunden lizenziert, angemessen ausgeführt werden und (iii) es alle Arbeiten ausführt, die in Übereinstimmung mit geltendem Recht verlangt werden. Die einzigen Verpflichtungen, die Sterling in Bezug auf seine Dienstleistungen eingeht (einschließlich der Inhalte in den Dienstleistungen, der spezifischen Funktionen der Dienstleistungen oder ihrer Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Qualität, Genauigkeit oder Fähigkeit, die Bedürfnisse des Kunden zu erfüllen), sind in dieser Klausel beschrieben. 11.1. Vorbehaltlich dieser Klausel 11.1. gibt Sterling keine Zusicherungen oder Garantien jeglicher Art, ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig in Bezug auf seine Dienstleistungen, und Sterling lehnt alle Garantien ab.
11.2. Garantie auf Nichtverletzung des Kunden
Der Kunde garantiert, dass kein Teil des Datenraums, einschließlich aller vom Kunden bereitgestellten Materialien, geistige Eigentumsrechte anderer verletzt.
11.3. Garantie für Client-Berechtigungen
Der Kunde garantiert, dass er Eigentümer aller Rechte an einem Teil des vom Kunden bereitgestellten Datenraums und der vom Kunden bereitgestellten Materialien ist oder eine schriftliche Genehmigung eingeholt hat, die erforderlich ist, um die Nutzung von Sterling gemäß dieser Vereinbarung zu autorisieren.
11.4. Verantwortung des Kunden für Materialien; Entschädigung
Der Kunde ist allein für die Angemessenheit und Genauigkeit aller Materialien, Informationen und Daten verantwortlich, die Sterling zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde muss die Richtigkeit aller Materialien, Informationen und Daten überprüfen, sobald Sterling diese in den Datenraum aufgenommen hat. Der Kunde ist allein für die Materialien und Informationen innerhalb des Datenraums verantwortlich und ist für alle Änderungen an den Materialien des Datenraums entsprechend verantwortlich. Sterling ist nicht für das Screening, die Überwachung, Bearbeitung oder Überwachung von Materialien verantwortlich, die vom Kunden oder Dritten im Namen des Kunden zur Plattform oder zu den Inhalten hinzugefügt werden. Wenn Sterling über angeblich verletzendes, diffamierendes, schädigendes, obszönes, illegales oder beleidigendes Material informiert wird, besteht die einzige Verpflichtung von Sterling darin, den Kunden über solche Behauptungen zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, Sterling von allen Haftungen und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten) freizustellen, die sich aus einem solchen Anspruch ergeben, es sei denn, diese Haftung ist auf den vorsätzlichen Verzug von Sterling zurückzuführen, das seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung erfüllt.
11.5. Sterling-Übersetzung und Sterling-Redakt
Sterling Translate und Sterling Redact sind Teil der Dienstleistungen. Solche Dienstleistungen werden ohne Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, Qualität, Genauigkeit oder Fähigkeit zur Erfüllung der Bedürfnisse des Kunden erbracht. Der Kunde erkennt hiermit an, dass er allein dafür verantwortlich ist, alle Redaktionen und Übersetzungen, die im Rahmen der Dienstleistungen bereitgestellt wurden, zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie korrekt sind und den Bedürfnissen des Kunden entsprechen.
11.6. Behörde
Jede Partei garantiert, dass sie uneingeschränkt befugt ist, den Vertrag abzuschließen, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen und der anderen Partei die hierin beschriebenen Rechte zu gewähren.
11.7. Servicebeschränkungen; „wie besehen“
Der Kunde versteht, dass die Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Plattform und den Datenraum, inhärente Einschränkungen haben. Obwohl Sterling bestimmte Maßnahmen ergriffen hat, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die Integrität der Dienstleistungen zu gewährleisten, garantiert Sterling nicht, dass der Zugriff auf die Dienstleistungen oder deren Nutzung fehlerfrei, ununterbrochen, vollständig sicher, frei von Viren, Bugs oder anderen schädlichen Codes (zusammen „schädlicher Code“) ist oder dass die Nutzung der Dienstleistungen die Anforderungen des Kunden erfüllt. Die Dienstleistungen werden „WIE BESEHEN“, „WIE VERFÜGBAR“ UND „MIT ALLEN FEHLERN“ bereitgestellt. Zur Förderung des Vorstehenden und nicht einschränkend, Sterling ist nicht verantwortlich für: (i) Beeinträchtigungen durch: (1) Nutzung der Dienste in einer Weise, die nicht mit den Spezifikationen (wie nachfolgend definiert) übereinstimmt, oder (2) unter der Kontrolle des Kunden handelt, (ii) die Unfähigkeit des Kunden, über das Internet auf andere Dienstleister zuzugreifen oder mit diesen zu interagieren, andere Netzwerke oder Benutzer, die das Internet oder die über das Internet verfügbaren Informations- oder Computerressourcen umfassen, (iii) an anderer Stelle im Internet verursachte Leistungsbeeinträchtigungen, und/oder (iv) Leistungsbeeinträchtigungen, die sich aus der Nutzung von Hardware oder Software durch den Kunden ergeben, die nicht von Sterling empfohlen wird.
11.8. Breiter Haftungsausschluss
AUßER WIE HIERIN AUSDRÜCKLICH DARGELEGT, WERDEN DIE PLATTFORM UND ANDERE DIENSTLEISTUNGEN IM GRÖßTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT. STERLING LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN JEGLICHER ART AB, EINSCHLIEßLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE NUTZUNG UND SOLCHE, DIE SICH AUS GESETZ ODER ANDERWEITIG GESETZLICH ODER AUS EINEM HANDELS- ODER NUTZUNGSVERLAUF ERGEBEN, IM GRÖßTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG, OB IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PRODUKTEN UND DIENSTLEISTUNGEN ODER ANDERWEITIG.
11.9. Entschädigung des Kunden
Der Kunde stellt Folgendes frei: Sterling gegen alle Ansprüche zu verteidigen und schadlos zu halten, Schäden, Verluste, Urteile, Vergleiche, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die sich aus Folgendem ergeben oder daraus entstehen, direkt oder indirekt, an: (a) Materialien, vom Kunden bereitgestellte oder auf die Plattform hochgeladene Daten oder Informationen, und die Verwendung von, oder Zugriff auf, solche Materialien, Daten und Informationen durch den Kunden und/oder Dritte, (b) die Verletzung dieser Vereinbarung durch den Kunden, oder eine der Zusicherungen des Kunden, Gewährleistungen, hierin enthaltene Zusicherungen und Vereinbarungen, (c) die Nutzung der Plattform durch den Kunden nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, und (d) eine Handlung oder Fahrlässigkeit des Kunden, die einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellt (z. B. unrechtmäßige Verarbeitung, Speicher oder Datenlecks).
12. Haftung
12.1. Haftungsbeschränkung
Sofern nicht ausdrücklich in der Vereinbarung vorgesehen, haften Sterling und der Kunde nicht gegenüber einander oder Dritten, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) noch anderweitig für:
12.1.1. Jeder Betrag, der über den Betrag hinausgeht, der vom Kunden an Sterling für Dienstleistungen in Bezug auf den Datenraum während der vereinbarten Dauer vor dem Ereignis gezahlt wurde, das zu dem angeblichen Anspruch geführt hat, mit einer Höchstgrenze von 100.000 £ (einhunderttausend Pfund).
12.1.2. Jeder Verlust von Einnahmen, Geschäftsverträgen, erwarteten Einsparungen oder Gewinnen oder jeder Verlust der Nutzung von Einrichtungen, Verlust oder Beschädigung von Daten.
12.1.3. Jeder besondere, indirekte oder Folgeschäden, unabhängig davon, wie er entsteht.
12.2. Erwartete Einsparungen; zusätzlicher Ausschluss.
In Klausel 12.1.2 bezeichnet der Begriff „voraussichtliche Einsparungen“ alle Ausgaben, von denen eine der Parteien erwartet, dass sie nicht oder in einem geringeren Betrag anfallen, als dies sonst aufgrund der Nutzung der von Sterling im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellten Dienstleistungen und Einrichtungen der Fall gewesen wäre. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für besondere, zufällige, indirekte, Folge-, exemplarische Schäden oder für direkte oder indirekte Verluste von Gewinnen, Einnahmen oder Goodwill, die sich aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder dem Gegenstand dieser Vereinbarung ergeben, unabhängig von der Form der Klage oder davon, ob diese Partei über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde oder anderweitig hätte erwarten können.
12.3. Versicherung
Sterling bestätigt, dass es eine Versicherung abgeschlossen hat und aufrechterhalten wird, um die von ihm im Rahmen dieser Vereinbarung akzeptierten Verbindlichkeiten zu erfüllen, und wird auf angemessene Aufforderung des Kunden einen zufriedenstellenden Nachweis für eine solche Versicherung erbringen.
12.4. Unbegrenzte Verbindlichkeiten
Die Haftung keiner der Parteien für (a) Tod oder Körperverletzung, die sich aus der Fahrlässigkeit dieser Partei, (b) Verletzung von Vertraulichkeitsverpflichtungen oder (c) Verletzung von Datenschutzverpflichtungen ergibt, wird durch diese Klausel 12 beschränkt.
13. Zahlung
13.1. Grundlage der Rechnungsstellung
Sterling stellt dem Kunden die Arbeiten in Übereinstimmung mit der/den diesem Vertrag beigefügten Preisseite(n) in Rechnung.
13.2. Vorbereitungsphase Inhalt Rechnungsstellung
Der während der Vorbereitungsphase (auch Pre-Live-Phase genannt) hochgeladene Inhalt wird nach Beendigung der Vorbereitungsphase in Rechnung gestellt. Der Wert der während der Vorbereitungsphase hochgeladenen Daten basiert auf dem High Watermark-Level. Wenn der Datenraum während der Vorbereitungsphase geschlossen wird, wird der Kunde ebenfalls auf derselben Grundlage in Rechnung gestellt. Zu den Inhalten gehören unter anderem: Dateien, die in den Index hochgeladen wurden, Dateien im Papierkorb und Dateien, die an Fragen oder Antworten angehängt sind.
13.3. Verantwortung für die Zahlung
Der Kunde oder alle Holdinggesellschaften oder Tochtergesellschaften, die in der Dienstleistungsvereinbarung aufgeführt sind, haften für die Zahlung aller Rechnungen innerhalb der nachstehenden Zahlungsbedingungen.
13.4. Rechnungsstellung
13.4.1. Die Erstrechnung für den Datenraum wird dem Kunden am Live-Datum oder am Ende der Vorbereitungsphase ausgestellt, je nachdem, was früher eintritt. Monatliche Rechnungen werden nach dem Hochladen neuer Daten ausgestellt. Rechnungen sind innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Alle Beträge, die an einen Aggregator, Drittanbietermanager, ein Outsourcing-Unternehmen für Geschäftsprozesse oder einen anderen vom Kunden beauftragten Dritten zu zahlen sind, der eine Gebühr für die Bearbeitung und/oder Zahlung einer an Sterling zu zahlenden Rechnung berechnet, werden entweder direkt vom Kunden bezahlt oder dem Betrag der Rechnung des Kunden hinzugefügt und zusammen mit den anderen in dieser Rechnung dargelegten Beträgen bezahlt. Im Falle von Streitigkeiten bezüglich eines Teils einer Rechnung wird der unbestrittene Teil wie hierin vorgesehen bezahlt. Die Einziehung damit verbundener Zahlungen von Dritten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kunden des Kunden) liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden und darf die Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber Sterling nicht beeinträchtigen oder beeinträchtigen.
13.4.2. Wenn der Kunde für eine Zahlung über den in Klausel 13.4.1 genannten Zeitraum hinaus überfällig ist, hat Sterling das Recht, den/die Datenraum(e) vorübergehend zu schließen, bis alle ausstehenden Rechnungen vollständig beglichen sind.
13.4.3. Sollte der Kunde auch für mehr als 21 (einundzwanzig) Werktage in einer im Vertrag vorgesehenen Zahlung verspätet sein, zahlt der Kunde Sterling Zinsen auf die Zahlung (sowohl vor als auch nach dem Urteil) in Höhe von einem Punkt fünf Prozent (1,5 %) pro Monat. Für den Fall, dass der Kunde eine im Rahmen dieser Vereinbarung fällige Zahlung nicht leistet, erstattet der Kunde Sterling seine Gebühren, Ausgaben und Inkassokosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schiedsgerichts- und Gerichtskosten sowie angemessene Anwaltskosten.
13.5. Archive
Der Kunde verpflichtet sich, alle Kurier- und Versandkosten für alle angeforderten Archive zu bezahlen.
14. Auswirkungen der Kündigung
Bei Kündigung des Vertrags aus beliebigem Grund:
(i) Der Zugriff auf die Plattform durch den Kunden und die Benutzer wird automatisch eingestellt.
(ii) Alle damit verbundenen Daten werden innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung dauerhaft von unseren Servern gelöscht.
(iii) Jeder Betrag, den der Kunde Sterling gemäß einer der Bestimmungen der Vereinbarung schuldet, ist sofort zu zahlen und der Kunde zahlt Sterling alle unbezahlten Rechnungen und unkompensierten Kosten und Ausgaben bis zum Kündigungsdatum.
(iv) Jede Partei hat die Verwendung von vertraulichen Informationen, weder direkt noch indirekt, unverzüglich einzustellen und der anderen Partei alle Dokumente, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden und vertrauliche Informationen enthalten oder aufzeichnen, unverzüglich zurückzugeben.
(v) Sterling stellt dem Kunden auf Anfrage Datenraumarchive zur Verfügung.
(vi) Jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die nach der Kündigung in Kraft bleibt, bleibt in vollem Umfang in Kraft.
(vii) Vorbehaltlich der Bestimmungen in dieser Klausel und mit Ausnahme von aufgelaufenen Rechten unterliegt keine der Parteien einer weiteren Verpflichtung gegenüber der anderen.
15. Art der Vereinbarung
15.1. Leistung durch Affiliates
Jede Partei ist berechtigt, eine der von ihr übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen und alle ihr im Rahmen der Vereinbarung gewährten Rechte durch ein verbundenes Unternehmen auszuüben, vorausgesetzt, dass jede Handlung oder Unterlassung dieses verbundenen Unternehmens für alle Zwecke dieser Vereinbarung als Handlung oder Unterlassung der betreffenden Partei gilt.
15.2. Abtretung und Unterlizenzierung
Vorbehaltlich Klausel 15.1. ist der Vertrag für die Parteien persönlich und keine der Parteien darf ihre Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder unterlizenzieren.
15.3. Keine Partnerschaft oder Agentur
Nichts in der Vereinbarung begründet eine Partnerschaft oder das Verhältnis von Auftraggeber und Vertreter zwischen den Parteien oder ist als solche anzusehen.
15.4. Gesamte Vereinbarung; Änderung; Überleben
Der Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf jeden seiner Gegenstande und darf nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Parteien unterzeichnet wurde. Die Bedingungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach über die Kündigung dieser Vereinbarung hinaus gelten, bleiben auch nach der Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund bestehen.
15.5. Nichtverlässlichkeit; Ausschluss stillschweigender Bedingungen
Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss des Vertrags nicht auf Zusicherungen, Garantien oder andere Bestimmungen verlässt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dem Vertrag vorgesehen, und alle Bedingungen, Garantien oder anderen Bedingungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert werden, sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
15.6. Verzicht
Kein Versäumnis oder Verzug einer der Parteien bei der Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung gilt als Verzicht auf dieses Recht, und kein Verzicht einer der Parteien auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung der Vereinbarung gilt als Verzicht auf einen späteren Verstoß gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung.
15.7. Salvatorische Zusammensetzung
Wenn eine Bestimmung der Vereinbarung von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleibt die Vereinbarung in Bezug auf ihre anderen Bestimmungen und den Rest der betroffenen Bestimmung weiterhin gültig.
15.8. Unterlassungsanspruch
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass eine wesentliche Verletzung oder drohende Verletzung dieser Vereinbarung den Parteien irreparablen Schaden zufügen wird und dass ein Rechtsbehelf unzureichend wäre. Daher vereinbaren die Parteien hiermit, dass die andere Partei zusätzlich zu allen gesetzlich verfügbaren Rechtsbehelfen berechtigt ist, eine rechtzeitige einstweilige Verfügung oder andere billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe zum Schutz ihrer Rechte aus diesem Vertrag zu erhalten, zusätzlich zu allen anderen gesetzlich verfügbaren Rechtsbehelfen, ohne dass eine Bürgschaft oder eine andere Sicherheit gestellt werden muss und ohne dass tatsächlicher finanzieller Schaden nachgewiesen werden muss.
16. Mitteilungen und Dienstleistungen
16.1. Form der Mitteilung
Alle Mitteilungen oder anderen Informationen, die von einer der Parteien an die andere Partei übermittelt werden müssen oder von dieser genehmigt wurden, müssen wie folgt erfolgen:
16.1.1. E-Mail.
16.1.2. Im Voraus bezahlte Einschreiben.
16.2. Geschätzter Empfang
Alle per E-Mail oder vergleichbaren Kommunikationsmitteln versandten Mitteilungen oder Informationen gelten am Datum der Übermittlung als ordnungsgemäß zugestellt, vorausgesetzt, dass eine bestätigende Kopie davon wie in Klausel 16.1.2 vorgesehen innerhalb von 24 Stunden nach der Übermittlung an die andere Partei an die im Dienstleistungsvertrag angegebenen Adressen gesendet wird. Alle Mitteilungen/Informationen, die per vorausbezahlter Einschreiben versandt werden, gelten zwei Tage nach der Veröffentlichung als zugestellt.
16.3. Zustellung von Verfahren
Die Zustellung eines Dokuments für die Zwecke eines Gerichtsverfahrens in Bezug auf oder aus diesem Vertrag erfolgt durch eine der Parteien, indem sie veranlasst, dass es der anderen Partei an ihrem eingetragenen Sitz oder Hauptsitz oder an eine andere Adresse zugestellt wird, die ihr von der anderen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich mitgeteilt wird.
17. Sonstiges
17.1. Weitere Zusicherungen
Jede Partei wird von Zeit zu Zeit (sowohl während der Laufzeit der Vereinbarung als auch nach ihrer Kündigung) alle Handlungen vornehmen und alle Dokumente unterzeichnen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Bestimmungen der Vereinbarung in Kraft zu setzen.
17.2. Kosten
Die Parteien tragen ihre eigenen Kosten für und im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Ausführung und Umsetzung des Vertrags.
17.3. Gegenstücke; gesamtes Verständnis; Überleben
Diese Vereinbarung kann in einer Reihe von Ausfertigungen unterzeichnet werden und tritt in Kraft, sobald jede Partei eine solche Ausfertigung in identischer Form unterzeichnet und mit der anderen Partei ausgetauscht hat. Nichts in dieser Vereinbarung darf als Joint Venture, Partnerschaft, Vertretung oder sonstige Beziehung zwischen den Parteien zu irgendeinem Zweck betrachtet oder ausgelegt werden. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen, Zusicherungen und Mitteilungen (ob mündlich oder schriftlich) in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Der Kunde schließt diese Vereinbarung ausschließlich auf der Grundlage der hierin enthaltenen Vereinbarungen und Zusicherungen für seine eigenen Zwecke und nicht zum Nutzen Dritter ab. Diese Vereinbarung kann in zwei oder mehr Ausfertigungen ausgefertigt werden, von denen jede als Original gilt und die alle zusammen ein und dieselbe Urkunde darstellen. Unterschriften auf dieser Vereinbarung, die per elektronischer Signatur erfolgen oder per tragbarer Datei im Dokumentenformat (pdf) übertragen werden, die per elektronischer Post versandt wird, gelten als die gleichen wie Originalunterschriften. Wenn ein Teil dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, eine solche Bedingung oder Bestimmung die anderen Bedingungen oder Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt, aber diese Bestimmung oder Bestimmung gilt nur in dem Umfang als geändert, der erforderlich ist, um diese Bestimmung oder Bestimmung durchsetzbar zu machen, und die Rechte und Pflichten der Parteien entsprechend ausgelegt und durchgesetzt werden, im größtmöglichen zulässigen Umfang den Willen und die Vereinbarungen der Parteien bewahren, und der Rest dieser Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Kein Verzicht auf eine Verletzung oder Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung und kein Geschäftsverlauf zwischen den Parteien gilt als Verzicht auf eine nachfolgende Verletzung dieser Vereinbarung. Kein Verzicht kann gegen eine der Parteien dieser Vereinbarung gelten, es sei denn, dies erfolgt schriftlich und wird von der Partei unterzeichnet, gegen die die Durchsetzung eines solchen Verzichts beantragt wird, und dann nur in dem darin ausdrücklich festgelegten Umfang. Die folgenden Abschnitte gelten auch nach Kündigung oder Nichtverlängerung dieser Vereinbarung fort: Rechte an Inhalten und Materialien; Urheberrechts- und Eigentumsrechtsmitteilungen; Vertraulichkeit; Haftung; Zahlung; Mitteilungen und Dienstleistungen; Sonstiges; Schiedsverfahren; und geltendes Recht und Gerichtsstand.
17.4. Marketing-Referenz
Nach Abschluss des Datenraums und dem öffentlichen Bekanntwerden des Datenraums kann Sterling in Marketingmaterialien auf den Namen des Kunden verweisen.
17.5. Wettbewerber
Sterling behält sich das Recht vor, Wettbewerbsunternehmen den Zugang zu Datenräumen zu verweigern.
17.6. Updates und Support
Sterling stellt dem Kunden jedes neue Update (wie unten definiert) ohne zusätzliche Softwaregebühr zu dem Zeitpunkt zur Verfügung, zu dem ein solches Update den Kunden von Sterling allgemein zur Verfügung gestellt wird, vorausgesetzt, dass der Kunde mit seinen Gebühren für diese lizenzierte Software aktuell ist. Solche Aktualisierungen umfassen neue Versionen (wie unten definiert), jedoch keine neuen Produkte, für die eine separate Gebühr erhoben wird. Sterling kann auch „Patch Releases“ bereitstellen, die Sterling nach eigenem Ermessen zur Verfügung stellt. Patch-Releases sollen wesentliche Abweichungen zwischen der lizenzierten Software und der Beschreibung des Benutzerhandbuchs beheben, bis ein Update zur Verfügung gestellt werden kann. Der Client kann Patch Releases nach Wahl des Clients installieren. Sterling unterstützt die jeweils aktuelle Version (wie durch die Ziffer links neben dem Dezimalpunkt angegeben) der lizenzierten Software und die Veröffentlichung, die nur zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt, sofern nicht anders angegeben. „Update“ bezeichnet eine neue Version der lizenzierten Software mit Verbesserungen, Verbesserungen und Fehlerbehebungen, die durch eine Änderung der Versionsnummer rechts neben dem Dezimalkomma gekennzeichnet ist. Der Begriff „Neue Version“ bezeichnet eine neue Version der lizenzierten Software, die über eine wesentliche neue Funktionalität verfügt und durch eine Änderung der Versionsnummer gekennzeichnet ist.
18. Schlichtung
18.1. Schiedsverfahren
Vorbehaltlich Klausel 18.2. werden alle Streitigkeiten, Differenzen oder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Aufforderung einer Referenz durch eine der Parteien oder unter Nichtbeachtung der Nominierung auf Antrag einer der Parteien beim Präsidenten der Law Society of England and Wales an einen einzigen Schiedsrichter in London verwiesen, der durch Vereinbarung zwischen den Parteien ernannt wurde.
18.2. Carve-Outs
Klausel 18.1. darf nicht:
18.2.1. Für alle Streitigkeiten, Differenzen oder Meinungsverschiedenheiten gelten, in Bezug auf die die Bestimmungen dieser Vereinbarung die Konsequenzen festlegen;
18.2.2. Verhindern Sie, dass beim Gericht ein Antrag auf Unterlassung gestellt wird.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1. Geltendes Recht
Für den gesamten Vertrag gelten die Gesetze von England und Wales.
19.2. Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren hiermit, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen und walisischen Gerichte zu unterwerfen.